Das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 A. Event-Konditionen: MU=Mindestumsatz
A.0. Zwei Wochen vor dem Event werden bei allen angebotenen Abrechnungsvarianten 33% des schriftlich veranschlagten MU-Angebotes fällig. Bei kürzerfristigen Events sofort. Der MU errechnet sich durch den Auftragumfang und steht zudem in Entfernungsabhängigkeit zum Veranstaltungsort. Erklärungen siehe: www.Capt-Cook.de Punkt: Anfahrt/MU.
A.1. Die fristgerechte Abschlagszahlung wird immer einbehalten, auch nicht teilweise zurückgezahlt.
A.2. Die Endabrechnung erfolgt erst nach dem Event. Alle Zahlungen können bar oder per Überweisung (z.B. auch PayPal) gemacht werden. Kartenzahlung ist nicht möglich!
A.3. Benötigen Sie uns über den bspw. ca. vierstündigen gebuchten Veranstaltungszeitraum hinaus, so berechnen wir pro Event-Fahrzeug (ohne Zugmaschine) 150,- €/h. Bleibt dabei der jeweilige vereinbarte MU* unerreicht, kommt der Auftraggeber für die Differenz auf.
A.4. Sollte der Auftraggeber das Event absagen, ist dies bis 3 Wo. vor dem Event kostenlos möglich! Absagen, die danach erfolgen werden wie im Folgenden in Prozent vom MU vergütet:  • 21–15 Tage zu 25%   •  14 –7 Tage zu 33%  •  6 Tage – 60 h vor dem Event zu 50%   •  ab 60 Stunden vor dem Event zu 90 %.
A.5. Wünscht der Auftraggeber eine Ersatzveranstaltung zu einem später in beiderseitigem einverständnis vereinbarten Termin, werden die Stornokosten zu 50% dem neu entstandenem MU angerechnet.

B. Leistungspflicht
B.0. Sollten wir durch höhere Gewalt wie bspw. Straßenvollsperrung etc. nicht rechtzeitig zum Event erscheinen können, versetzt sich dadurch unsere Aufenthaltszeit bei Ihnen. Die vereinbarte Service-Dauer (i.d.R. vier Stunden) bleibt davon unberührt.
B.1. Sollten wir aus einem unvorhersehbaren oder unauflösbaren Grund nicht zu dem Event kommen können. Hat der Auftraggeber das Recht, ohne ihm entstehende Kosten, von der Vereinbarung komplett zurück zu treten.

B.2. Sollte ein Fahrzeug den Eventplatz nicht oder nicht rechtzeitig erreichen können aufgrund einer nicht kommunizierten Anfahrtsschwierigkeit auf dem Eventgelände und wir unsere Leistung dadurch nicht erbringen können, berechnen wir einen Umsatzausfall in Höhe von dem vereinbarten Mindestumsatz.

B.3. Sollten während der Veranstaltung oder bei der An- oder Abfahrt auf dem Eventgelände (öffentl. Straßen ausgenommen), Schäden am Fahrzeug oder Anhänger entstehen, die durch den Auftraggeber deren Mitarbeiter, Gäste oder durch die allgemein widrige Anfahrtssituation verursacht werden, haftet der Auftraggeber.

C. Leistungsspektrum
C.0. Alle Speisen können innerhalb der Eventzeit in der Höhe des gesamten vereinbarten MU verspeist werden.
C.1. Möchten „All-You-Can-Eat Event-Gäste“ Speisen von uns eingepackt mit auf Ihren Heimweg o.ä. mitnehmen, wird dies vom Auftraggeber unabhängig gesehen und als „Einzelabrechnung“ beglichen. Falls Sie nicht wünschen, dass Ihre Gäste etwas eingepackt mitbekommen sollen, dann informieren Sie uns bitte vorab und am besten auch Ihre Gäste!
C.2. Gerne dürfen Sie als Veranstalter nach dem Event Restbestände, auch die, die über dem MU liegen, natürlich zu Sonderkonditionen, für sich erbeuten.

D.  Mietvereinbarung–› siehe auch Verantwortungsübertragung der Verleihgeräte

D.0. Vermietet wird i. d. R. nur an volljährige Privatpersonen, die sich immer über einen gültigen Personalausweis identifizieren müssen. Die umseitig namentlich aufgeführte Person übernimmt leihweise namentlich aufgeführte Eventgeräte, von deren ordnungsgemäßem Zustand sie sich überzeugt hat.
D.1. Sollte ein Verleih-Objekt während der Mietzeit, duch irgendeinen Grund, sei es durch Fahrlässigkeit (falsches Lagern bspw.) oder Diebstahl zu Verlust bzw. Schaden kommen, übernimmt der Mieter sämtliche Haftung für das Mietgerät/Zubehör zum Preis der Neubeschaffung.
D.2. Im Falle eines Schadens z.B. durch unsachgemäße Handhabung ist jeder Mieter für sich selbst haftbar. Dieses betrifft insbesondere Sach- oder Personenschäden an Dritten.
D.3. Nach Ablauf der festgelegten Verleihfrist werden auch ohne schriftliche Mahnung Verzugsgebühren (§§339 ff. BGB ) in doppelter Höhe der festgelegten Tagesgebühr erhoben. Also lieber rechtzeitig nachfragen, ob "vertragsgerecht verlängert" werden kann.
D.4. Nach Gebrauch ist das Mietgerät ordnungsgemäß zu sichern. Eine Versicherung für Mietgegenstände wird nicht angeboten.  (Kann aber vermittelt werden) Ohne Versicherung ist bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der aktuelle Neupreis des betroffenen Verleihgeräts zu bezahlen.
D.4.1. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige erforderlich.
D.5.  Untervermietung bedarf der Erlaubnis des Vermieters.
D.6. Es erfolgt keine Barauszahlung bei vorzeitiger Rückgabe auch nicht teilweise.

E. Urheberrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang der Auftragserfüllung gefertigten Fotos (Personen werden bis auf Widerruf unkenntlich gemacht), zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Im Gegenzug ist der Auftraggeber ebenso verpflichtet Personen- und Fahrzeugfotos vor ihrer Veröffentlichung freigeben zu lassen.

F. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
G. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
H. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz G. vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Siehe Sicherheit & Ordnung

 

Durch Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.


Capt. Cook

Sven Tönissen
Finkenallee 5
25845 Nordstrand 
MOBIL: 0172 - 4 52 65 31
EMAIL: info@capt-cook.de

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